Zweck und Gegenstand der Assistenz & Pflege Lebenshilfe Uckermark gGmbH

1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrts-wesens. Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hil-fe anderer angewiesen sind (Wahrnehmung mildtätiger Zwecke i.S. der Abgabenordnung). Vorgenanntes gilt auch für die Unterstützung von Angehörigen / Sorgeberechtigten der vorgenannten Personen.

2. Die Gesellschaft verwirklicht die vorstehend genannten Zwecke insbesondere durch:

a) Wohnstätten und Betreutes Wohnen für mehrfach behinderte Menschen;

b) Tagesstrukturmaßnahmen (Beschäftigung von behinderten Menschen am Tage);

c) Betreuung von Familien mit behinderten Eltern;

d) Sozialpädagogische Familienhilfe;

e) Begleitung behinderter Kinder in Schulen,

d) Maßnahmen der Ergo- u. Physiotherapie für behinderte Menschen.

Ideelle und organisatorische Ausrichtung
der Gesellschaft

1. Grundlage allen Handelns der Gesellschaft ist die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gemeinschaft.

2. Die Gesellschaft versteht sich als Teil der Lebenshilfe Organisation in der Uckermark und strebt eine enge Zusammenarbeit mit allen Mitgliedern dieses Verbundes an. Sie wird ihre Angebote und sonstigen Aktivitäten mit anderen Verbundmitgliedern abstimmen und einen direkten Wettbewerb vermeiden.

Gemeinnützigkeit

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

 © 2019 Lebenshilfe Uckermark e.V.
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