Fruehfoerderstelle SDT-1Frühförder- und Beratungsstelle

 

Sie finden uns ...

  • ... in Schwedt

Christine GosseTeamleitung: Christine Gosse

Wartiner Str. 2
16303 Schwedt/Oder

Tel. 03332-8346993
E-Mail: fruehfoerderstelle-sdt@lebenshilfe-um.de
Ansprechpartnerin: Christine Gosse (Leitung)

 

  • ... in Angermünde

Klosterstr. 45
(Haus am Kloster)
16278 Angermünde
Tel. 03331-2996812
E-Mail: fruehfoerderstelle-ang@lebenshilfe-um.de

 

 

 


 

Was ist Frühförderung?

Frühförderung ist eine Fördermaßnahme für Kinder von der Geburt an bis zum Schuleintritt.
Sie trägt dazu bei, vorhandene Entwicklungsdefizite (spielerisch) abzubauen, möglichen/weiteren Auffälligkeiten entgegen zu wirken und unterstützt somit die Entwicklung des Kindes.
Frühförderung beinhaltet stets auch eine enge Zusammenarbeit mit der Familie des Kindes (gemeinsame Ziele stellen und umsetzen, Möglichkeiten für altersgerechten und förderlichen Umgang aufzeigen, Empfehlungen für geeignete Spielmaterialien und Spiele geben).

 

Zeigt ihr Kind vielleicht Auffälligkeiten in seiner Entwicklung?

Sie verbringen als Eltern die meiste Zeit mit ihrem Kind.
Ist Ihnen dabei vielleicht aufgefallen, dass:

-          Ihr Kind wenig oder undeutlich spricht,

-          Ihr Kind Probleme beim Sehen oder Hören hat,

-          Ihr Kind häufig fällt, stolpert, nicht gut hüpfen kann,

-          Ihr Kind ängstlich und gehemmt ist,

-          Ihr Kind sehr zappelig und unkonzentriert ist und sich nur kurze Zeit mit einem Spielmaterial beschäftigen kann,

-          Ihr Kind nicht zuhören kann, Fragen und Aufforderungen nicht versteht,

-          Ihr Kind anders entwickelt ist, als ein gleichaltriges Kind?

Trifft der eine oder andere Punkt auf Ihr Kind zu, dann können Sie sich bei Bedarf vertrauensvoll an uns wenden, um sich über mögliche Hilfen beraten zu lassen.
Eine heilpädagogische Entwicklungsüberprüfung Ihres Kindes kann oftmals konkrete Auffälligkeiten aufdecken und Voraussetzungen für die notwendige individuelle Hilfe für Ihr Kind sein.

 

Frühförderung ist kostenlos!

Laut Sozialgesetzbuch (SGB IX und XII) gibt es einen Rechtsanspruch betroffener Kinder auf Frühförderung. Auch nicht behinderte Kinder, die auf Grund verschiedenster Ursachen Entwicklungsdefizite aufweisen, sind in ihrer Entwicklung behindert.
Nach einer medizinischen und heilpädagogischen Entwicklungsdiagnostik erfolgt eine auf Ihr Kind abgestimmte Förderung.

 

Wir sind ...

… heilpädagogische Mitarbeiterinnen mit langjähriger Erfahrung im Bereich der Frühförderung, die Ihnen gerne auch für eine persönliche Beratung bei Fragen zur altersgerechten Entwicklung Ihres Kindes zur Verfügung stehen.
Weiterhin sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung zu anderen Fachdiensten und weiterführenden Einrichtungen behilflich.

 

Frühförderung ganz in Ihrer Nähe!

Frühförderung wird auf Wunsch der Eltern

-          in der Häuslichkeit

-          in den Räumlichkeiten unserer Frühförderstellen

-          in der Kindertagesstätte des Kindes

angeboten.

 

 

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